Hygienekonzept der vollstationären Einrichtung

Hygienekonzept der vollstationären Einrichtung

Für unsere vollstationäre Pflegeeinrichtung haben wir die auf Grund der vom 07.01.2021 über das MAGS erstellten – Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-Co V-2 Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen – sowie die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierugen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur/CoronaBetrVO vom 07.01.2021 – erhalten.

Anforderungen an einrichtungsbezogene Besuchskonzepte vollstationärer Pflegeeinrichtungen werden in unserem Haus wie folgt umgesetzt.

VORAB: Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns an. Telefon : 0202 – 94 79 75 66

ZUM TERMIN:

  • Bitte desinfizieren Sie sich die Hände.
  • Unser Haus darf nur mit einer FFP-2-Maske oder einer Maske nach dem Standard KN-95 betreten werden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Maske zur Verfügung.
  • Es wird ein Besuchsregister geführt, in dem bei jedem Besuch der Name der Besucherin bzw. des Besuchers, eine Telefonnummer, unter der die Besucherin bzw. der Besucher erreicht werden kann, das Datum und die Uhrzeiten von Beginn und Ende des Besuchs sowie die bzw. der Besuchte erfasst werden. Diese Daten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Absatz 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden. Sollte eine Besucherin oder ein Besucher die benötigten Informationen nicht zur Verfügung stellen, wird die Einrichtungsleitung den Zutritt versagen.
  • Jeder Besucher wird durch ein Kurzscreening geführt und muss einen PoC-Test (Schnelltest) durchführen lassen. Diese findet im Vorraum zu unserem Hauseingang statt. Hier haben wir nur 2 Warteplätze. Ohne durchgeführten PoC Test, mit negativem Ergebnis, können wir Ihnen leider keinen Einlass gewähren. Ein Zutritt zu der Einrichtung ist nur möglich, wenn sich bei dem Kurzscreening keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die Besucherin bzw. den Besucher das SARS-CoV-2-Virus oder ein anderer Krankheitserreger in die Einrichtung eingetragen werden könnte.
  • Sofern seitens der Besucherin oder des Besuchers die Mitwirkung am Kurzscreening oder der PoC Testung verweigert wird, wird die Einrichtungsleitung den Zutritt zu versagen.
  • Falls schriftlich nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist, ist nicht unbedingt ein weiterer Test notwendig. Dies liegt im Ermessen der verantwortlichen Pflegefachkraft.
  • Für die regelmäßige PoC-Testung der Besucherinnen und Besucher bieten wir Ihnen bevorzugt folgende Termine an : Dienstag 10-12 Uhr , Donnerstag 16-19 Uhr, Samstag 16-19 Uhr, Sonntag 10-12 Uhr – Bitte melden Sie sich unbedingt vorher an. Tel 0202-947975-66 oder -64.
  • Die Testung und die damit verbundene Wartezeit auf das Ergebnis des Tests, nehmen ca.20 Minuten in Anspruch. Daher ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich, um Wartezeiten und größere Besucheraufkommen zu vermeiden.
  • Die Besuche dürfen bei uns nur auf den Zimmern stattfinden. Andere Bereiche können wir leider aufgrund der Größe unserer Einrichtung nicht zur Verfügung stellen.
  • Bitte gehen Sie direkt ins Zimmer und halten sich so kurz wie möglich im Haus auf.
  • Auch auf den Zimmern gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
  • Das Abstandsgebot darf nur unterschritten werden, solange Sie als Besucher eine FFP-2-Maske/KN-95 und der zu Besuchende mindestens einen Mund-Nasen-Schutz trägt.

Nicole Ciupka (Einrichtungsleitung)

Hygienekonzept als PDF-Datei

Kommentare sind geschlossen.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner